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Covid-19

Aktuelle Informationen

Stand 4.08.2021

Die Ordnungsverfügung für die Durchführung des Surf-Festivals als Messe liegt vor. Als Veranstalter sind wir verpflichtet uns an unser Hygiene- und Maßnahmenkonzept zu halten welches wir nach den Richtlinien der aktuellen Landes-Hygiene Verordnung von Schleswig Holstein entwickelt und beim Ordnungsamt der Stadt Fehmarn eingereicht haben. Die wichtigsten Punkte für Euch als Besucher und Teilnehmer fassen wir hier in aller Kürze zusammen:

– Nur genesene, getestete  (Test nicht älter als 24 Stunden) oder vollständig geimpfte Personen dürfen die Veranstaltung besuchen. Bitte kommt mit einem aktuellen negativ Schnelltest um Warteschlangen vor dem Corona-Schnelltest-Mobil am Südstrand zu vermeiden.

– Über Allen steht die Abstandregelung von 1,5 m von Person zu Person. Ist es nicht möglich diesen Abstand zu waren so ist das tragen einer Maske verpflichtend. Die gilt z.B. für Sanitäre Einrichtungen, in Schlangen vor Foodtruck, auf der Tanzfläche oder wenn sich mehr als 2 Personen in einem 5x5m Pagodenzelt aufhalten.

-Kontaktdaten von allen Besuchern werden durch Luca App oder analog an 4 Zugängen registriert. Bitte ladet Euch im Vorfeld die Luca App auf das Smartphone, so sparen wir Papier und Zeit.

-Vielkontaktflächen werden regelmäßig durch Fachpersonal gereinigt und desinfiziert. Desinfektionständer stehen bereit.

 

Stand 30.05.2021
Die Landesregierung SH hat die Corona-Verordnung angepasst, mit sehr positiven Entwicklungen für unser Festival im September 2021. Im Rahmen von 5 Öffnungsstufen bedeutet das für uns, bei Öffnungsstufe 4 ab voraussichtlich 28.06.21, dass wir zum Zeitpunkt des Festivals im September zwar Kontaktdaten registrieren, Masken tragen, uns an Hygienerichtlinien (die wir mittlerweile alle gewohnt sind) halten müssen, aber 2500 Personen  auf die Eventfläche lassen dürfen. Gastronomie, Alkoholausschank im Außenbereich und Tanz stehen dann nichts mehr im Weg.  Jetzt heißt es für uns: Daumen drücken, dass sich die Pandemie weiterhin so positiv entwickelt,  und die Stufe 5, wie derzeit von der Landesregierung in Aussicht gestellt, am 30.08.21 in Kraft tritt und die Teilnehmerzahl nicht mehr begrenzt ist.


Stand 10.02.2021

Wir verschieben das Surf-Festival auf den 16.-19. September. Siehe aktuelle News.


Stand 11.12.2020

Die im Jahr 2020 gekauften Festival Tickets für das Mercedes-Benz Surf-Festival Fehmarn behalten generell für die Veranstaltung im Jahr 2021 ihre Gültigkeit, insofern sie nicht durch den Ticket-Inhaber kostenfrei storniert wurden bzw. werden.

Grundsätzlich richten wir uns nach den zum Zeitpunkt der Durchführung geltenden von der Landesregierung Schleswig-Holstein herausgegebenen Verordnungen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und den damit einhergehenden aktuellen Beurteilungen und Empfehlungen der BGN (Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe) sowie den Empfehlungen der DEHOGA (Deutscher Hotel und Gaststättenverband).

Wir erarbeiten ein ausführliches Konzept, welches verschiedene Maßnahmen für die Besucher, Aussteller und Teilnehmer vorsieht.

Der große Vorteil ist, dass es sich beim Surf- Festival um eine Outdoor Veranstaltung handelt und die Ansteckungsgefahr im Freien deutlich niedriger ist als in geschlossenen Räumen.

Sollten sich bis zum Zeitpunkt des Festivals Covid 19-Schnelltests oder andere Verfahren zur Vermeidung von Ansteckungen in der Durchführung von größeren Veranstaltungen bewährt haben, so werden selbstverständlich auch diese Erkenntnisse anderer Veranstalter von uns in in der Anwendbarkeit auf das Surf-Festival geprüft werden.

Es ist zu beachten, dass es sich beim Thema Corona um einen ständigen Veränderungen unterworfenen Prozess handelt. Alle Maßnahmen werden also stetig an den aktuellen Entwicklungsstand der Pandemie und die daraus resultierenden verpflichtenden Maßnahmen zum Zeitpunkt des Festivals angepasst und mit den lokalen Behörden abgestimmt.

Die folgenden Vorkehrungen geben also den aktuellen Wissensstand und die daraus in Hinblick auf das Event im September 2021 voraussichtlich aber nicht zwingend zu treffenden Maßnahmen dar.

Schutzmaßnahmen für Besucher & Beachcamper

  • Registrierung über ein digitales Portal im Vorfeld (oder in Ausnahmefällen per Einschreibung vor Ort)
  • Ausweispflicht bei Registrierung vor Ort
  • Konsequente Überwachung der Einhaltung von Hygienevorschriften
  • Bei Krankheitssymptomen müssen Besucher zu Hause bleiben (ggf. stichprobenartige Kontrollen an den Eingängen)
  • Mindestabstand von 1.5m zwischen anderen Besuchern und Ausstellern
  • Maskenpflicht auf dem Eventgelände
  • Regelmäßiges Händewaschen und Desinfizieren bei speziell eingerichteten Stationen
  • Besucher, Aussteller und  Helfer des Events sind einverstanden, dass ihre Kontaktdaten in einem Covid-19 Fall dem Gesundheitsamt vor Ort weitergeleitet werden. Diese werden die Daten auswerten und die Personen kontaktieren, welche gleichzeitig am selben Stand waren

Schutzmaßnahmen für Aussteller/Sponsoren

  • Bei Symptomen müssen Aussteller/Sponsoren oder deren Personal zu Hause bleiben
  • Einhalten der Hygiene Vorschriften und Mindestabstand von 1.5m zwischen anderen Besuchern und Ausstellern
  • Maskenpflicht für Standpersonal, welche im direkten Kontakt mit Besuchern sind, es sei denn die Abstandsregeln können ohne Maske eingehalten werden
  • Desinfizieren der Test Materials nach jeder Fahrt (Gabelbaum)

Sonstige Maßnahmen

  • Aufteilung des Event-/Messegeländes sowie des Beachcamps in mehrere Zonen mit speziellen Abstands- und Hygiene Regeln.
  • Ausreichend Desinfektionsspender auf dem Gelände
  • Eingangskontrolle durch Sicherheitspersonal und Zutrittskontrolleure (Kein Zutritt ohne Maske)
  • Anpassung des sportlichen Konzeptes bei allen Side Events nach den aktuellsten Vorgaben (z.B. Reduzierung der Personenanzahl in den Startblöcken, unterschiedliche Startzeiten, Maskenpflicht im Start/Zielbereich etc.). Alle Maßnahmen werden rechtzeitig auf der Internetseite kommuniziert
  • Regelmäßige Reinigung und Desinfizierung aller häufig genutzten Oberflächen, sowie aller sanitären Anlagen